Rechtsprechung
   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.06.2021 - VerfGH 94/20.VB-3   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,18872
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.06.2021 - VerfGH 94/20.VB-3 (https://dejure.org/2021,18872)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.06.2021 - VerfGH 94/20.VB-3 (https://dejure.org/2021,18872)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. Juni 2021 - VerfGH 94/20.VB-3 (https://dejure.org/2021,18872)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,18872) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.06.2021 - VerfGH 94/20
    (1) Dieser Anspruch verpflichtet das entscheidende Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (st. Rspr., vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Februar 1980 - 1 BvR 277/78, BVerfGE 53, 219, 222 = juris, Rn. 10; BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 1986 - 1 BvR 677/84, BVerfGE 72, 119, 121 = juris, Rn. 7; BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1621/94, BVerfGE 96, 205, 216 = juris, Rn. 43).

    Hingegen gewährt Art. 103 Abs. 1 GG keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (st. Rspr., vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1621/94, BVerfGE 96, 205, 216 = juris, Rn. 43 m. w. N.).

    Das Verfassungsgericht kann nur dann feststellen, dass ein Gericht seine Pflicht, den Vortrag der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, verletzt hat, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Falles ergibt (st. Rspr., vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 1967 - 2 BvR 639/66, BVerfGE 22, 267, 274 = juris, Rn. 24; BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1621/94, BVerfGE 96, 205, 216 f. = juris, Rn. 44).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.06.2020 - VerfGH 58/20

    Verfassungsbeschwerde wegen Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.06.2021 - VerfGH 94/20
    Diese Beurteilung obliegt dem Verfassungsgerichtshof; er ist an die Auffassung des Fachgerichts nicht gebunden (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 2. Juli 2019 - VerfGH 16/19.VB-2, juris, Rn. 23, m. w. N.; und vom 13. August 2019 - VerfGH 12/19.VB-2, juris, Rn. 6; vgl. auch VerfGH NRW, Beschluss vom 16. Juni 2020 - VerfGH 58/20.VB-3, juris, Rn. 10 ff.).

    aa) Indem sie eine Verletzung eines Anspruchs auf rechtliches Gehör aus dem bloßen Umstand der Zurückweisung der Anhörungsrüge herleitet, verkennt die Verfassungsbeschwerde, dass diese gerichtliche Entscheidung keine eigenständige verfassungsrechtliche Beschwer begründet (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 17. März 2020 - VerfGH 5/20.VB-2, juris, Rn. 4; vom 16. Juni 2020 - VerfGH 58/20.VB-3, juris, Rn. 15; und vom 19. Januar 2021 - VerfGH 196/20.VB-3, juris, Rn. 15; jeweils m. w. N.).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 17.03.2020 - VerfGH 5/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung strafrechtlicher Ermittlungsverfahren

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.06.2021 - VerfGH 94/20
    Sie gehörte nicht zu dem durch den Beschwerdeführer zu erschöpfenden Rechtsweg (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 17. März 2020 - VerfGH 5/20.VB-2, juris, Rn. 3; und vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 47/20.VB-1, juris, Rn. 9 ff. bzw. VerfGH 149/20.VB-2, juris, Rn. 13).

    aa) Indem sie eine Verletzung eines Anspruchs auf rechtliches Gehör aus dem bloßen Umstand der Zurückweisung der Anhörungsrüge herleitet, verkennt die Verfassungsbeschwerde, dass diese gerichtliche Entscheidung keine eigenständige verfassungsrechtliche Beschwer begründet (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 17. März 2020 - VerfGH 5/20.VB-2, juris, Rn. 4; vom 16. Juni 2020 - VerfGH 58/20.VB-3, juris, Rn. 15; und vom 19. Januar 2021 - VerfGH 196/20.VB-3, juris, Rn. 15; jeweils m. w. N.).

  • BVerfG, 27.02.1980 - 1 BvR 277/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.06.2021 - VerfGH 94/20
    (1) Dieser Anspruch verpflichtet das entscheidende Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (st. Rspr., vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Februar 1980 - 1 BvR 277/78, BVerfGE 53, 219, 222 = juris, Rn. 10; BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 1986 - 1 BvR 677/84, BVerfGE 72, 119, 121 = juris, Rn. 7; BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1621/94, BVerfGE 96, 205, 216 = juris, Rn. 43).

    Das Gebot des rechtlichen Gehörs als Prozessgrundrecht soll sicherstellen, dass die erlassene Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (vgl. BVerfGE, Beschluss vom 8. November 1978 - 1 BvR 158/78, BVerfGE 50, 32, 35 = juris, Rn. 10; BVerfG, Beschluss vom 27. Februar 1980 - 1 BvR 277/78, BVerfGE 53, 219, 222 = juris, Rn. 10).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.06.2019 - VerfGH 14/19

    Beschluss Individualverfassungsbeschwerde und Einstweilige Anordnung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.06.2021 - VerfGH 94/20
    Dabei beziehen sich die im Fall der Gehörsrüge an das Begründungserfordernis zu stellenden Anforderungen nicht nur auf die Gehörsverletzung an sich, sondern darüber hinaus auch auf das Erfordernis, dass die angegriffene Entscheidung auf dem Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG beruht (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 18. Juni 2019 - VerfGH 14/19.VB-1, juris, Rn. 24 m. w. N.; VerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2021 - VerfGH 175/20.VB-1, juris, Rn. 19).

    Ein solches Beruhen liegt nur dann vor, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Gericht ohne die behauptete Gehörsverletzung zu einer anderen, für den Beschwerdeführer günstigen Entscheidung gekommen wäre (VerfGH NRW, Beschluss vom 18. Juni 2019 - VerfGH 14/19.VB-1, juris, Rn. 24).

  • BGH, 14.04.2016 - IX ZR 197/15

    Rechtsmittelverfahren: Prüfungsumfang bei Fortführung des Verfahrens durch das

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.06.2021 - VerfGH 94/20
    bb) Soweit die Verfassungsbeschwerde in diesem Zusammenhang rügt, der amtsgerichtliche Beschluss vom 27. Mai 2020 begründe eine eigenständige Verletzung des Anspruchs des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör, weil das Amtsgericht ohne vorherigen Hinweis von seiner mit Verfügung vom 23. April 2020 kommunizierten Absicht zur Einholung eines Gutachtens gemäß § 14 Abs. 2 RVG a.F. abgerückt sei, ergibt sich weder aus der Beschwerdebegründung noch aus den ihr beigefügten Unterlagen, was der Beschwerdeführer im Rahmen des Anhörungsrügeverfahrens gemäß § 321a ZPO, bei dem es sich um einen auf Gehörsverletzungen beschränkten Rechtsbehelf eigener Art und nicht um ein Rechtsmittel handelt (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 2016 - IX ZR 197/15, NJW 2016, 3035 Rn. 22 m. w. N.; BGH, Urteil vom 20. Juni 2012 - VIII ZR 268/11, NJW-RR 2012, 977 Rn. 14; Musielak, in: Musielak/Voit, ZPO, 18. Auflage 2021, § 321a Rn. 2), auf einen Hinweis des Amtsgerichts konkret ergänzend vorgetragen hätte (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 16. März 2021 - VerfGH 17/21.VB-2, juris, Rn. 16).
  • BGH, 20.06.2012 - VIII ZR 268/11

    Abhilfe nach Anhörungsrüge im Berufungsverfahren eines Mietrechtsstreits: Umfang

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.06.2021 - VerfGH 94/20
    bb) Soweit die Verfassungsbeschwerde in diesem Zusammenhang rügt, der amtsgerichtliche Beschluss vom 27. Mai 2020 begründe eine eigenständige Verletzung des Anspruchs des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör, weil das Amtsgericht ohne vorherigen Hinweis von seiner mit Verfügung vom 23. April 2020 kommunizierten Absicht zur Einholung eines Gutachtens gemäß § 14 Abs. 2 RVG a.F. abgerückt sei, ergibt sich weder aus der Beschwerdebegründung noch aus den ihr beigefügten Unterlagen, was der Beschwerdeführer im Rahmen des Anhörungsrügeverfahrens gemäß § 321a ZPO, bei dem es sich um einen auf Gehörsverletzungen beschränkten Rechtsbehelf eigener Art und nicht um ein Rechtsmittel handelt (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 2016 - IX ZR 197/15, NJW 2016, 3035 Rn. 22 m. w. N.; BGH, Urteil vom 20. Juni 2012 - VIII ZR 268/11, NJW-RR 2012, 977 Rn. 14; Musielak, in: Musielak/Voit, ZPO, 18. Auflage 2021, § 321a Rn. 2), auf einen Hinweis des Amtsgerichts konkret ergänzend vorgetragen hätte (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 16. März 2021 - VerfGH 17/21.VB-2, juris, Rn. 16).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.12.2019 - VerfGH 45/19

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung der vorläufigen Zulassung zu einem

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.06.2021 - VerfGH 94/20
    Er muss vielmehr auch diejenigen Möglichkeiten ergreifen, mit denen er mittelbar bewirken kann, dass die beanstandete Grundrechtsverletzung verhindert oder beseitigt wird und die Inanspruchnahme verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes im Wege des außerordentlichen Rechtsbehelfs der Individualverfassungsbeschwerde nicht (mehr) erforderlich ist (VerfGH NRW, Beschluss vom 20. Dezember 2019 - VerfGH 45/19.VB-1, NWVBl. 2020, 160 = juris, Rn. 8, m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.03.2021 - VerfGH 17/21

    Verfassungsbeschwerde gegen familiengerichtliche Entscheidungen in einem

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.06.2021 - VerfGH 94/20
    bb) Soweit die Verfassungsbeschwerde in diesem Zusammenhang rügt, der amtsgerichtliche Beschluss vom 27. Mai 2020 begründe eine eigenständige Verletzung des Anspruchs des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör, weil das Amtsgericht ohne vorherigen Hinweis von seiner mit Verfügung vom 23. April 2020 kommunizierten Absicht zur Einholung eines Gutachtens gemäß § 14 Abs. 2 RVG a.F. abgerückt sei, ergibt sich weder aus der Beschwerdebegründung noch aus den ihr beigefügten Unterlagen, was der Beschwerdeführer im Rahmen des Anhörungsrügeverfahrens gemäß § 321a ZPO, bei dem es sich um einen auf Gehörsverletzungen beschränkten Rechtsbehelf eigener Art und nicht um ein Rechtsmittel handelt (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 2016 - IX ZR 197/15, NJW 2016, 3035 Rn. 22 m. w. N.; BGH, Urteil vom 20. Juni 2012 - VIII ZR 268/11, NJW-RR 2012, 977 Rn. 14; Musielak, in: Musielak/Voit, ZPO, 18. Auflage 2021, § 321a Rn. 2), auf einen Hinweis des Amtsgerichts konkret ergänzend vorgetragen hätte (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 16. März 2021 - VerfGH 17/21.VB-2, juris, Rn. 16).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 19.01.2021 - VerfGH 196/20

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.06.2021 - VerfGH 94/20
    aa) Indem sie eine Verletzung eines Anspruchs auf rechtliches Gehör aus dem bloßen Umstand der Zurückweisung der Anhörungsrüge herleitet, verkennt die Verfassungsbeschwerde, dass diese gerichtliche Entscheidung keine eigenständige verfassungsrechtliche Beschwer begründet (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 17. März 2020 - VerfGH 5/20.VB-2, juris, Rn. 4; vom 16. Juni 2020 - VerfGH 58/20.VB-3, juris, Rn. 15; und vom 19. Januar 2021 - VerfGH 196/20.VB-3, juris, Rn. 15; jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

  • BVerfG, 02.03.2017 - 2 BvR 977/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend eine unterlassene Durchführung der

  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

  • BVerfG, 08.06.2018 - 1 BvR 896/17

    Fehlender gerichtlicher Hinweis zur Stellungnahmefrist verletzt den Anspruch auf

  • BVerfG, 18.11.2008 - 2 BvR 290/08

    Gewerbesteuerpflicht bei Anteilsveräußerung innerhalb der Fünfjahresfrist nach

  • BVerfG, 06.05.1986 - 1 BvR 677/84

    Schwerer und unabwendbarer Nachteil i.S. von § 93c Satz 2 BVerfGG

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 02.07.2019 - VerfGH 16/19

    Ablehnung einer auf Sozialleistungen gerichteten Einstweilige Anordnung

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.08.2019 - VerfGH 12/19

    Wegen Verfristung und unzureichender Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.12.2020 - VerfGH 149/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs in einem

  • BVerfG, 19.12.2001 - 1 BvR 218/01

    Nichtvorliegen der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 Buchst b trotz

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 175/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens in

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.12.2020 - VerfGH 47/20

    Verfassungsbeschwerde wegen Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe in einem

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.04.2024 - VerfGH 53/22

    Verfassungsbeschwerde wegen Schadensersatzes nach einem Verkehrsunfall

    Hingegen gewährt Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 103 Abs. 1 GG keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (VerfGH NRW, Beschluss vom 15. Juni 2021 - VerfGH 94/20.VB-3, juris, Rn. 30).

    Grundsätzlich ist zudem davon auszugehen, dass ein Gericht das Vorbringen der Beteiligten auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (VerfGH NRW, Beschluss vom 15. Juni 2021 - VerfGH 94/20.VB-3, juris, Rn. 31).

    Deshalb kann der Verfassungsgerichtshof nur dann feststellen, dass ein Gericht seine Pflicht, den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen, verletzt hat, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Falles ergibt (VerfGH NRW, Beschluss vom 15. Juni 2021 - VerfGH 94/20.VB-3, juris, Rn. 31).

  • VerfGH Thüringen, 06.04.2022 - VerfGH 22/20

    Individualverfassungsbeschwerden

    Beschwerdeführerin zu 50.3 K 1067/19 Ge VerfGH 94/20.

    Beschwerdeführerin zu 50.3 K 1067/19 Ge VerfGH 94/20.

    Beschwerdeführerin zu 50.3 K 879/20 Ge VerfGH 94/20.

    Beschwerdeführerin zu 50.3 K 879/20 Ge VerfGH 94/20.

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.12.2023 - VerfGH 143/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung zu einer Geldbuße wegen

    Insbesondere geht sie nicht darauf ein, dass die Feststellung einer Gehörsverletzung nur dann in Betracht kommt, wenn sich eine Verletzung der Pflicht des Gerichts, den Vortrag der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, aus den besonderen Umständen des Falles ergibt (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 15. Juni 2021 - VerfGH 94/20.VB-3, juris, Rn. 31).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht